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   BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83   

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BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83 (https://dejure.org/1985,2689)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1985 - 8 C 125.83 (https://dejure.org/1985,2689)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 8 C 125.83 (https://dejure.org/1985,2689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - Glaubhaftmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 42.80
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    "Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ).

    Die in § 13 Abs. 3 MustV genannte Zweijahresfrist bemißt sich bis zum Zeitpunkt der Einberufung (vgl. Urteil vom 26. August 1981, a.a.O. S. 2) und wird daher mit dem hier auf den 16. Mai 1983 festgesetzten Gestellungstermin überschritten.

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Die Annahme des angefochtenen Urteils, der diesbezügliche Sachvortrag des Klägers werde durch den Hinweis der Beklagten auf das Gutachten der Orthopädischen Poliklinik der Universität München vom 15. April 1982 nicht entkräftet, beruht schon deshalb auf einem denkgesetzlich zulässigen Schluß (vgl. dazu Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72/VIII C 7.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 ), weil - worauf das angefochtene Urteil zutreffend hinweist, - jenes Gutachten nicht nur zu einem anderen Beweisthema, nämlich zur Frage der Wehrdienstfähigkeit des Klägers am 30. Juni 1981, Stellung nimmt, sondern auch der im Gutachten mitgeteilte Befund bei einer ärztlichen Untersuchung des Klägers am 12. Januar 1982 erhoben wurde und sich später verändert haben kann, während das vom Kläger vorgelegte ärztliche Attest vom 7. Juli 1982 auch die Entwicklung des Beschwerde- und Krankheitsbildes in der Folgezeit berücksichtigt.
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Die Anhörung soll dem Betroffenen mit dem Hinweis, etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Einberufung vorzubringen, Gelegenheit zur Stellungnahme geben (vgl. Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307 [BVerwG 10.03.1971 - VIII C 210/67]).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 35.80

    Zivildienst - Vereitelung - Zustellung - Einberufungsbescheid - Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. Umdruck S. 2).
  • BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74

    Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des §

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    "Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81

    Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Zur Frage einer nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 ZDG vor der Einberufung zum Zivildienst gebotenen ärztlichen Untersuchung hat der Senat im Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - (Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ) ausgeführt:.
  • BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82

    Einberufungszeitpunkt - Anhörungsgebot - Dienstpflichtiger - Einberufungstermin

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. Umdruck S. 2).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 8 C 78.84

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Einberufung während des ersten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
    Daß der Kläger nicht, wie angekündigt, bereits zum 5. April 1983, sondern erst zum 16. Mai 1983 einberufen wurde, ist unschädlich, weil insbesondere im Hinblick auf den im Anhörungsschreiben enthaltenen Hinweis, daß die Einberufung des Klägers zum nächstmöglichen Termin beabsichtigt sei, falls der Kläger nicht zu dem genannten Zeitpunkt einberufen werde, die erfolgte Anhörung in vollem Umfang ihre Funktion erfüllte, den Wehrpflichtigen "auf die bevorstehende Einberufung hinzuweisen und ihn insoweit im Interesse seiner privaten Dispositionen gleichsam zu 'warnen'" (Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 35.80 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 9 S. 13 ; ferner Urteil vom 4. Juli 1984 - BVerwG 8 C 103.82 - amtl. Umdruck S. 5 f. und Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 8 C 78.84 - amtl. Umdruck S. 2).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Das Fehlen einer rechtlich gebotenen Tauglichkeitsüberprüfung führt zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 2.95

    Erfordernis des Umfassens des gesamten Zeitraumes zwischen Musterung und

    Das angefochtene Urteil hält die erst mit Schreiben seiner Prozeßvertreter vom 6. September 1994 erhobenen gesundheitlichen Einwendungen des Klägers gegen seine Wehrdienstfähigkeit mangels schlüssiger Darlegung zu Recht für unerheblich (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 89.83

    Gedienter Wehrpflichtiger - Ausmusterung - Untersuchungspflicht

    "Anhaltspunkte" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG sind schlüssige Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen, die insbesondere in einer ärztlichen Beurteilung enthalten sein können (so zu § 39 ZDG: Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ; zu der wortgleichen Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV: Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 ).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 B 58.94

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides des

    Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes sind dann gegeben, wenn der Wehrpflichtige gesundheitliche Veränderungen durch glaubhafte Angaben über Art und Umfang bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen, gegebenenfalls unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste, schlüssig darlegt (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 125.83 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 19 S. 9 mit weiteren Nachweisen).
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   BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße gerichtliche Sachaufklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 48
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Zur Unterzeichnung eines Sachverständigengutachtens durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen und eine von ihm hinzugezogene Hilfskraft (Anschluß anUrteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 -).

    erteilte Auftrag zur Untersuchung des Klägers und zur Vorbereitung des Gutachtens hält sich in dem durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebilligten Rahmen und berührt die dem gerichtlichen Gutachter obliegende Verantwortlichkeit nicht (vgl.Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 [BVerwG 09.03.1984 - 8 C 97/83]).

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ).
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Eine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens besteht nur dann, wenn das vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel ausweist, oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters bestehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.04.1985 - 8 C 74.83 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. zu alledem: Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, § 108 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dies ist dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die vorliegenden Gutachten den allgemeinen oder besonderen Anforderungen des konkreten Falles nicht genügen, weil sie nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlass zu Zweifeln an der erforderlichen Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 26. April 1985 BVerwG 8 C 74.83 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 und vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Danach darf das Gericht sich nicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen beschränken, wenn diese unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Dies wäre dann der Fall, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufgedrängt hätte (Beschluß vom 21. Juli 1998, a.a.O., S. 8 m.w.N.), etwa wenn die vorliegenden Erkenntnisquellen unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind (vgl. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 8 C 39.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Feststellung einer Wehrdiensttauglichkeit

    Entgegen der Auffassung der Revision war die Einholung eines weiteren medizinischen Sachverständigengutachtens nicht wegen Zweifel an der Unparteilichkeit des vom Verwaltungsgericht bestellten Sachverständigen Prof. Dr. D. geboten (vgl. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 ).

    Ungerechtfertigt ist auch der Vorwurf der Revision, das vorgelegte schriftliche Sachverständigengutachten gebe Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters (vgl. Urteil vom 26. April 1985, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinderpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1 -11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f.
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
    Dies ist dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen mußte, daß die vorliegenden Gutachten den allgemeinen oder besonderen Anforderungen des konkreten Falles nicht genügen, weil sie nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der erforderlichen Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 und vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 12 A 2041/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form der Übernahme der Kosten für die

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f., in der Zulassungsbegründung nicht erhoben worden.
  • BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 1.98

    Einholung von Sachverständigengutachten durch Gerichte - Ordnungsgemäße

    Dies ist dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (Urteil vom 6. Februar 1985 a.a.O. S. 45; vgl. ferner Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169; Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222, 223 f.) [BVerwG 23.05.1986 - 8 C 10/84].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1473/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für eine

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinderpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1 -11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f.
  • BVerwG, 05.06.1989 - 8 CB 7.89

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen verspätetem Vorbringen - Einholung eines

  • BVerwG, 27.11.1987 - 8 C 77.87

    Zurückweisung einer Revision wegen offensichtlicher Unbegründetheit -

  • BVerwG, 20.05.1986 - 8 C 6.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.06.1985 - 8 CB 2.85

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Heranziehung der

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